AGB
(Stand 01.05.2010)
Bedingungen zur Anmietung und Führerschein:
Für Bürger der EU muss bei Anmietung ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden. Für Bürger außerhalb der EU ist ein gültiger Reisepass in lateinischer Schrift zum Nachweis der Identität vorzulegen.
Es ist grundsätzlich ein für die jeweilige Mietwagengruppe gesetzlich vorgeschriebener Führerschein, der seit mindestens einem Jahr gültig ist, bei Anmietung zwingend vorzulegen. Ausnahmen zur einjährigen Gültigkeit bestehen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder bei Anmietung durch Kunden mit abweichenden Regelungen im Rahmenvertrag mit CC Rent a car verbundenen Firmen. Ausländische Führerscheine werden nur anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Der ausländische Führerschein muss in lateinischen Buchstaben lesbar sein. Bei Vorlage eines internationalen Führerscheins ist das zugrunde liegende nationale Dokument ebenso vorzulegen. Sollte während einer Anmietung der Führerschein entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet CC Rent a car unverzüglich zu informieren. Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug haftet der Mieter. Aktuelle Informationen zu Führerscheinbedingungen erhalten Sie bei einer CC Rent a car Station in Ihrer Nähe.
Mindestalter des Mieters/Fahrers:
Das Mindestalter für den Mieter/Fahrer beträgt 21 Jahre. Für einzelne Mietwagengruppen gilt ein Mindestalter für den Mieter/Fahrer von 25 Jahren. Ausnahmen zum Mindestalter bestehen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei unverschuldetem Unfall oder bei Anmietung durch Kunden mit abweichenden Regelungen im Rahmenvertrag mit CC Rent a car verbundenen Firmen.
Zusätzliche Fahrer:
Mit der Zustimmung des Mieters dürfen nachfolgende Personen das Fahrzeug führen:
- Familienmietglieder
- Weitere im Mietvertrag eingetragene Fahrer
Bei Fahrzeuganmietungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags für Firmen:
- Mitarbeiter im Auftrag der Firma
Die Pflicht zur Überprüfung des Besitzes einer gültigen Fahrerlaubnis obliegt dem Mieter für die zusätzlichen, berechtigten Fahrer. Die Eintragung von zusätzlichen Fahrern ist grundsätzlich kostenpflichtig. Beachten Sie die Bedingungen auf beiden Seiten des Mietvertrages unseres jeweiligen Systempartners.
Mietfahrzeuge:
Jedes Fahrzeugmodell wird einer Mietwagengruppe zugeteilt. Reservierungen werden nur auf die jeweilige Mietwagengruppe bestätigt. Ausstattungsdetails oder spezielle Fahrzeugmodelle können nicht bestätigt werden.
Zusätzliche Ausstattung:
Folgende zusätzliche Ausstattungen sind, je nach Verfügbarkeit, mit ausreichender Vorausbuchungsfrist erhältlich: Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten, Umzugskisten und Packdecken. Die jeweiligen Mietgebühren oder Kaufpreise können an jeder CC Rent a car Vermietstation erfragt werden.
Gesetzliche Vorschriften für Transporter und LKW:
Bei Mietfahrzeugen mit digitalem Tachographen ist dieser, aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch den Mieter/Fahrer zu benutzen. Für die Benutzung erhalten Sie entsprechendes Informationsmaterial an jeder CC Rent a car Vermietstation. Sonstige gesetzliche Vorschriften, wie das Güterkraftverkehrsgesetz und die Vorschriften zu den Ladepapieren, sind ebenfalls durch den Mieter/Fahrer zu beachten.
Mietwagenpreise:
Die Mietpreisberechnung erfolgt auf Basis von Nutzungszeiträumen. Bei bestimmten Tarifen werden zusätzliche Gebühren, nach gefahrenen Kilometern berechnet. Ab Mietvertragsbeginn wird je begonnenen 24-Stunden 1 Miettag für die Berechnung zugrunde gelegt. Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und Kfz-Haftpflicht-Versicherung sind im Mietwagen-Basistarif enthalten. Die Mietwagen-Basistarife variieren nach Marktsituation und Mietwagengruppe. Sie erhalten an jeder CC Rent a car Vermietstation Auskunft zu den unterschiedlichen Mietwagenpreisen.
Haftpflichtversicherung der Mietfahrzeuge:
Für alle in Deutschland zugelassenen CC Rent a car Mietfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgender Deckung abgeschlossen: EUR 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden jedoch höchstens EUR 8 Millionen pro Person.
Kosten für Kraftstoff:
Die Kosten für Kraftstoff gehen zu Lasten des Mieters. An jeder CC Rent a car Station wird ein Betankungsservice angeboten. Bitte informieren Sie sich bei Anmietung über die aktuellen Konditionen.
Zahlungsmittel:
Nachfolgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: CC Rent a car Kundenkarte, American Express/Optima Kreditkarte, Diners Club Kreditkarte, Mastercard/Eurocard Kreditkarte und Visa Kreditkarte. Für Mietfahrzeuge bestimmter Mietwagengruppen besteht eine besondere Regelung zum Zahlungsmittel. Einzelheiten erfahren Sie an jeder CC Rent a car Vermietstation. Bitte beachten Sie die speziellen Bedingungen bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs im Falle eines unverschuldeten Unfalls; diese erfahren Sie an jeder CC Rent a car Vermietstation.
Steuer:
Alle Tarife unterliegen dem jeweils gesetzlich gültigen MwSt.-Satz. Beachten Sie die Bedingungen auf beiden Seiten des Mietvertrages unseres jeweiligen Systempartners.
Anlieferung/Abholung des Mietfahrzeugs:
Auf Anfrage bieten wir an allen CC Rent a car Vermietstationen innerhalb der Öffnungszeiten an, das Mietfahrzeug an den von Ihnen gewünschten Ort anzuliefern und/oder abholen zu lassen. Innerhalb der Stadtgrenze, bezogen auf die Anmietstation oder Abholstation, berechnen wir pro Fahrt EUR 38,00 (EUR 31,93). Anlieferungen und Abholungen von Mietfahrzeugen außerhalb der Stadtgrenzen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die vereinbarte Gebühr wird auch dann fällig, sollten Sie zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt nicht angetroffen worden sein. Gleiches gilt für jeden wiederholten Versuch.
Stornierung von Reservierungen:
Für den Logistikaufwand behalten wir uns das Recht vor, im Hinblick auf nicht abgeholte Fahrzeuge oder nicht rechtzeitig stornierte Reservierungen eine Bereitstellungsgebühr zu erheben.
Fahrzeugrückgabe:
Die Mietfahrzeugrückgabe ist grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten an der vereinbarten CC Rent a car Vermietstationen möglich. Eine abweichende Mietfahrzeugrückgabe zu einem anderen Zeitpunkt oder Ort (z. B. Autohaus, Firma oder Hotel) ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bei Zuwiderhandlung verlängert sich die Mietzeit bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Mietfahrzeug wieder im unmittelbaren Besitz der CC Rent a car Vermietstation befindet.
Einreiseverbot in bestimmte Länder:
Aufgrund eines erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos bei verschiedenen Automobilmarken besteht ein Einreiseverbot mit diesen Automobilmarken in bestimmte Länder. Die in der nachstehenden Abbildung genannten Regelungen sind einzuhalten. Sollten Sie das bei uns gemietete Fahrzeug in eines der gesperrten Länder verbringen oder dies versuchen, behalten wir uns das Recht vor, es durch die Polizei bzw. Grenzbehörden sicher zu stellen. Da Mietverhältnis wird zum gleichen Zeitpunkt mit sofortiger Wirkung gekündigt. Für den gesamten uns daraus entstehenden Schaden werden Sie unabhängig von den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen haftbar gemacht.
Die folgende Karte zeigt die Einreiseregelungen im Überblick:
Haftungsreduzierung für Schäden am Mietfahrzeug (CDW):
Bei Abschluss dieser Option zum Mietvertragsbeginn reduziert sich die Haftung bei Vertragstreuer Verwendung, für Beschädigungen des Mietfahrzeugs während der Mietzeit pro Schadenfall, bezogen auf die gemietete Mietwagengruppe auf 600,00 EUR bis 1500,00 EUR. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fehlteile und Schäden durch Diebstahl, versuchten Diebstahl und Vandalismus. Wird der Abschluss der Haftungsreduzierung (CDW) durch den Mieter abgelehnt, haftet der Mieter für alle Schäden am Mietfahrzeug in der Höhe des Mietfahrzeugwerts (dieser beträgt je nach Mietwagengruppe zwischen 9.000,00 EUR und 150.000,00 EUR). Besteht eine Absicherung des Schadensrisikos über die Kreditkarte des Mieters, empfehlen wir die vorherige Erkundigung über Leistungen und Bedingungen der Absicherung, damit nicht leichtfertig die Option Haftungsreduzierung (CDW) abgelehnt wird.
Einschränkungen der Haftungsreduzierung:
Bitte beachten Sie die jeweiligen Mietvertragsbedingungen der CC Rent a car Vermietstation. Unter anderem ist im Regelfall in den Mietvertragsbedingungen geregelt, dass die Option der Haftungsreduzierung (CDW) nicht eintritt, sollte der Mieter/Fahrer in einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen haben. Gleiches gilt im Regelfall, wenn das Mietfahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gefahren wurde. In diesen Fällen gilt, dass der Mieter trotz Abschlusses der Option Haftungsreduzierung (CDW) in voller Höhe für alle Schäden am Mietfahrzeug haftet.
Verkehrsverstöße oder Straftaten:
Es gelten die jeweiligen Mietvertragsbedingungen der CC Rent a car Vermietstation. Für Kosten und Gebühren die aus Verkehrsverstößen und Straftaten entstehen haftet der Mieter gegenüber der CC Rent a Car Vermietstation in voller Höhe. Für jeden einzelnen dieser Verstöße berechnet die CC Rent a car Vermietstation dem Mieter eine Aufwandsgebühr in Höhe von 15,00 EUR (12,61 EUR).
Alle aufgeführten EUR Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Beträge innerhalb der Klammer sind exklusive der Mehrwertsteuer. Hiervon ausgenommen sind die Beträge für Versicherungssummen, Versicherungsprämien und Angaben zum Schadenersatz.