Unfallersatz
Pech gehabt?
Sind Sie trotz aller Vorsicht unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, besteht unter Anderem auch ein Anspruch auf ein Unfallersatz-Mietfahrzeug, während der Reparaturdauer Ihres Fahrzeugs. Bei einem Totalschaden besteht der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Wiederbeschaffungszeit eines anderen Autos. Die Wiederbeschaffungszeit wird in der Regel in der Schadenkalkulation des Kfz-Gutachters angegeben. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für ein Unfallersatz-Fahrzeug zu übernehmen.
Recht haben und Recht bekommen?
Immer häufiger müssen wir leider feststellen, dass Recht haben und Recht bekommen nicht mehr garantiert ist! Als Geschädigter besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Wir helfen Ihnen auch gerne mit unseren kompetenten Partner, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Hier ist seit Jahren unser kompetenter Ansprechpartner der Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Engels www.mecklenbrauck-partner.de . Sollten Ihnen mal ein kleines Missgeschick passiert sein (Kaskoschaden), oder hat Ihr Fahrzeug eine Panne, denken Sie bitte daran, dass möglicherweise Ihre Kfz-Schutzbrief-Versicherung die Kosten für ein übernimmt. Auch hier bieten wir Ihnen gerne unsere Hilfe an, unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Versicherungen und empfehlen Sie an unseren professionellen Karosserie und Lackpartner weiter. Hier ist der geprüfte Fachbetrieb Luig www.luig-hamm.de in Hamm unsere erste Wahl.
Was dürfen wir Ihnen bieten:
Ein passendes Fahrzeug als Unfallersatz. Ich bemühe mich, Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Zustellung / Abholung
Das Ersatzfahrzeug wird Ihnen nach Terminvereinbarung an den von Ihnen gewünschten Ort, z.B. zu Ihrer Kfz-Werkstatt, an Ihren Arbeitsplatz, oder nach Hause gebracht und selbstverständlich wieder abgeholt.
Direkte Abrechnung mit der Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie keine Vorauszahlung zu leisten. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, sende ich die Rechnung für das Unfallersatz-Fahrzeug mit einer Kopie des Mietvertrages an die zuständige Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Sie sparen sich dadurch unnötigen Zeitaufwand und haben keine Kosten für die Vorfinanzierung des Rechnungsbetrages.
Vorsicht ist geboten!
Wenn Ihnen eine Werkstatt einen Mietwagen anbietet, sollten Sie bei Übergabe prüfen, ob das Fahrzeug als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen ist. Sollte der Eintrag "Selbstfahrervermietfahrzeug" im Fahrzeugschein fehlen oder hat das Ihnen angebotene Fahrzeug mehr als 1 Jahr TÜV und AU, ist Vorsicht geboten! Unsere Fahrzeuge sind ausschließlich als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen und versichert! Ihren Unfallersatz erhalten Sie jederzeit, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Ihr Fahrzeug wird Ihnen bei Bedarf zugestellt.
Haben Sie noch Fragen zum Thema, sprechen Sie uns gerne an!!